Versicherungsrecht
Unter Versicherungsrecht versteht man das Recht der privaten Versicherungs-verträge z.B. Kfz-, Haftpflicht-, Gebäude-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Private Krankenversicherung etc.
Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und dem Versicherten/ Versicherungsnehmer.
Von der Vertragsanbahnung über den Vertragsschluss bis zum Leistungsfall kann es zu vielfältigen Problemen und Streitigkeiten zwischen der Versicherungs-gesellschaft und dem Versicherten kommen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich seit über 20 Jahren mit allen Facetten des Versicherungsrechts vertraut und berate Sie gerne. Auch bereits im Vorfeld also z.B. vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder vor Stellung eines Leistungsantrages helfe ich Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen.