OLG Frankfurt/ Main Urteil vom 02.12.2015 AZ 22 U 171/13:
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"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
Das sollten Sie nach einem Unfall unbedingt tun:​
Sicherheit
Absicherung der Unfallstelle
Schwerer Unfall/ Uneinigkeit
Keine Veränderungen am Unfallort. Warten Sie bis die Polizei da ist.
Unklarheit
Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang, sondern verweisen Sie auf Ihren Anwalt.
110 und 112
Wenn notwendig, verständigen Sie die Polizei und den Rettungsdienst
Beweise
Erstellen Sie Fotos vom Unfallort und Unfallautos - am bestens bevor diese verändert/ versetzt werden.
Verletzung
Wenn Sie verletzt wurden, gehen Sie bitte zum Arzt, um die Verletzung festzustellt.
Erste Hilfe
Bei Verletzten leisten Sie Erste Hilfe.
Skizze/ Unfallhergang
Erstellen Sie ein Unfallskizze und machen Notizen zum Unfallhergang.
Schadenfeststellung
Nach dem Unfall nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Werkstatt oder einem Sachverständigen auf. Sie können auch Ihren Anwalt kontaktieren, damit dieser alles in die Wege leitet.
Unfallschuld
Geben Sie nie die Unfallschuld zu.
KFZ-Kennzeichen
Notieren Sie sich das gegnerische KFZ-KZ, anhand dessen kann Ihr Anwalt den Fahrzeughalter und dessen Versicherung ermitteln.
Gegnerische Versicherung
Bei Fragen der Versicherung verweisen Sie auf Ihren Anwalt.
Ratgeber
Um den Schaden zu regulieren, beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt.
Bei Blechschäden erstellen Sie Fotos vom Unfallort und fertigen eine Unfallskizze an. Danach können Sie die Unfallstelle räumen.
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Notieren Sie sich das Kfz-Kennzeichen, Namen und Adresse sowie die Versicherung des Unfallgegners. Liegt Ihnen nur das Kfz-Kennzeichen vor, kann ich als Rechtsanwalt über den Zentralruf der Autoversicherer alle weiteren Angaben erfragen.
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Bei Hinzuziehen der Polizei machen Sie bei Unklarheiten oder vermuteter eigener Schuld keine Angaben zum Unfallhergang.
Wenn Sie glauben, den Unfall verursacht zu haben, können Sie diesen auch direkt Ihrer Versicherung melden.
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Fragen Sie niemals die gegnerische Versicherung um Rat.
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Beauftragen Sie keine Dritten - z.B. Kfz-Werkstätten, Abschleppdienste oder Mietwagenfirmen - mit der Regulierung Ihres Unfalls.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung ohne anwaltliche Prüfung.
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Beauftragen Sie immer einen eigenen Sachverständigen. Auf Wunsch kann dies über meine Kanzlei erfolgen.
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Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden bei Alleinverschulden der Gegenseite als Schadensposition von der Gegenseite getragen.
Sollten Sie ein Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung keine Kosten, auch nicht bei einer Teilschuld.
Was steht Ihnen nach einem Unfall zu
1
Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall
2
Wertminderung des Fahrzeuges
3
Mietwagenkosten bzw. Nutzungsersatz
4
Abschlepp- und Standkosten
5
Gutachtenkosten
6
Schmerzensgeld
7
Verdienstausfall
8
..... insgesamt gibt es mehr als 30 Schadenspositionen
Unfallbericht
Hier können Sie unseren Unfallbericht herunterladen:
Füllen Sie diesen bitte aus und senden Sie uns den Bericht uinterschrieben an:
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info@kanzlei-hamann.com oder per Fax: 0911 931 141 06
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zu.
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Oder Sie vereinbaren einfach einen Besprechungstermin.