Herzlich Willkommen
Engagierte und kompetente Mandantenbetreuung vom ersten Gespräch bis zur letzten Instanz.
Meine Kernkompetenzen liegen auf den Rechtsgebieten:
-
Verkehrsrecht
-
Vertrags- und Versicherungsrecht
-
Erbrecht
Ich bin dabei überregional tätig, so dass es keine Rolle für mich spielt, wo Sie wohnen oder bei welchem Gericht ein Verfahren gegen Sie anhängig ist.
Rufen Sie einfach in der Kanzlei an. Im Rahmen eines kurzen kostenlosen Telefonats kann ich vorab Ihre dringendsten Fragen beantworten und es kann ein Besprechungstermin vereinbart werden, in dem die konkrete weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.
Kein Fall ist wie der andere und einfache Fälle gibt es nicht. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie individuell, zielorientiert und engagiert zu beraten. Dass heißt, eine Rechtsberatung anzubieten, bei der Sie als Mandant im Mittelpunkt stehen.
Frank O. Hamann
RECHTSANWALT
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Erbrecht
Adresse:
Hubert-Munkert-Platz 1
90552 Röthenbach
Telefon:
0911 931 141 04
Telefon:
0911 931 141 06
E-Mail:
VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, welches sich aus verschiedensten Vorschriften des Zivilrechts, Strafrechts und Verwaltungs-rechts zusammensetzt. Dazu gehören insbesondere:
-
Regulierung von Verkehrsunfällen
-
Auseinandersetzungen mit dem Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherer
-
Abwicklung von Leasingverträgen
-
Bußgeldverfahren und Verkehrs-strafverfahren
-
Kfz-Kaufverträge
VERSICHERUNGSRECHT/
VERTRAGSRECHT
Versicherungsverträge wie z.B.
Kfz-, Haftpflicht-, Lebens-, Berufsun-fähigkeits-, Private Krankenversicherung, Vorsorgeverträge etc.
gehören zum Alltag und werden in allen Lebenslagen geschlossen.
Ich berate Sie von der Vertragsanbahnung über den Vertragsschluss bis zum Leistungsfall.
Gerade bei Letzterem kann es zu vielfältigen Problemen und Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen.
ERBRECHT/
NACHLASSREGULIERUNG
Rechtsanwalt Frank O. Hamann
1986 – 1992
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
1992 – 1995
Referendariat am Landgericht Nürnberg-Fürth
seit 1995
zugelassen als Rechtsanwalt
1986 – 1992
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
1992 – 1995
Referendariat am Landgericht Nürnberg-Fürth
seit 1995
zugelassen als Rechtsanwalt
seit 2004
Fachanwalt für Versicherungsrecht
seit 2007
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Honorar
Die Höhe der Anwaltskosten berechnen sich als gesetzliche Vergütung nach der RVG-Tabelle ausgehend vom sogenannten Streitwert oder als Pauschalgebühr. Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung nach Stundensätzen oder auf Basis eines Pauschalhonorars vereinbart werden.
Mit einer Erstberatung verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Rechtslage, Erfolgsaussichten und Kosten.
Sollten sie vor Vereinbarung eines Besprechungstermins genauere Informationen benötigen, so zögern Sie nicht, mich anzurufen. Ich erteile Ihnen gerne vorab eine telefonische Auskunft hinsichtlich des groben Kostenrahmens in Ihrer konkreten Angelegenheit.
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gebühren Ihres Anwalts zu erstatten. Zögern Sie also nicht, einen Rechtsanwalt auch bei vermeintlich einfachen Auffahrunfällen in Anspruch zu nehmen, noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt getreten sind.
Rechtsschutzversicherung
In den meisten Fällen kommt die eigene Rechtsschutzversicherung - sofern vorhanden - für die Rechtsanwaltsgebühren, abzüglich einer eventuell mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung, auf.
Sie haben immer das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen! Bestehen sie gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung darauf, wenn diese Ihren Anwalt bestimmen will. Der Anwalt der Rechtsschutzversicherung ist immer der Anwalt der Rechtsschutzversicherung und nicht Ihrer!